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Ob Termine, Baustellen oder Bekanntmachungen – hier erfahren Sie, was in Hähnichen gerade wichtig ist.

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zumvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen BebauungsplanesNr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A), den textlichen…
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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zumvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A), den textlichen Festsetzungen (Planteil B) und Begründung in der Fassung vom 08.05.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 24/5, 27 und Teile von 24/1 der Gemarkung Spree Flur 5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wieder-gegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festset-zung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Vorentwurf des Bebauungspla-nes Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“ in der Fassung vom 08.05.2026 einschließ-lich der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 14. Juli 2026
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rot-henburg, Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.
Zudem können die Unterlagen zu den Dienstzeiten der Gemeinde Hähnichen, Am Schöps 1 02923 Hähnichen, am
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr
eingesehen werden.
Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentra-len Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Hähnichen unter: https://haehnichen.de/schwarzes-brett/ innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hähnichen vorge-bracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Termin-vereinbarung unter der Tel.-Nr. 035894 / 30415 oder per E-Mail an gemein-de@haehnichen.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der
Tel.-Nr. 035894 / 30415 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektroni-scher Form unter der E-Mail-Adresse
bauverwaltung@rothenburg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar
enthalten sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abge-gebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Übungsplatz Am Feldweg“ nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Prof. Dr. Matthias Zscheile
Bürgermeister


Bevölkerungsvorausberechnung für Sachsen bis 2045 veröffentlicht
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat die 9. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Zeitraum 2025 bis 2045 veröffentlicht. Darin wird dargestellt, wie sich die Bevölkerung in Sachsen voraus…
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Bevölkerungsvorausberechnung für Sachsen bis 2045 veröffentlicht
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat die 9. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Zeitraum 2025 bis 2045 veröffentlicht. Darin wird dargestellt, wie sich die Bevölkerung in Sachsen voraussichtlich entwickeln könnte, wenn sich die aktuellen demografischen Trends fortsetzen. Grundlage der Berechnung ist der Einwohnerbestand zum 31. Dezember 2024 auf Basis des Zensus 2022.
Nach den vorliegenden Berechnungen lebten Ende 2024 rund 4,04 Millionen Menschen in Sachsen. Bis zum Jahr 2045 wird in allen drei berechneten Varianten mit einem Rückgang der Einwohnerzahl gerechnet. Je nach angenommener Entwicklung könnte Sachsen im Jahr 2045 noch zwischen rund 3,43 Millionen und 3,71 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben.
Die Vorausberechnung zeigt außerdem, dass sich die Altersstruktur weiter verändern wird. Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung lag im Jahr 2024 bei 47,1 Jahren und könnte bis 2045 weiter steigen. Gleichzeitig wird der Anteil jüngerer Menschen voraussichtlich abnehmen, während der Anteil der Menschen ab 65 Jahren weiter zunimmt.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um eine feste Vorhersage, sondern um eine modellhafte Vorausberechnung. Sie basiert auf Annahmen zu Geburten, Sterbefällen sowie Zu und Fortzügen. Besonders auf regionaler und kommunaler Ebene können tatsächliche Entwicklungen durch politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Veränderungen von den Berechnungen abweichen.
Die Bevölkerungsvorausberechnung dient vor allem als Orientierung für Planungen in Landkreisen, Städten und Gemeinden. Sie hilft dabei, künftige Entwicklungen besser einzuschätzen, zum Beispiel bei Infrastruktur, Betreuung, Verwaltung, Wohnen oder Angeboten für ältere Menschen.

Ersatzneubau Brücke Spreehammer II OT Uhsmannsdorf
Die Stadt Rothenburg teilt mit, dass die Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke BW 15 Spreehammer II“ an die Firma STL Bau GmbH & Co KG aus Löbau vergeben wurde. Entsprechend den vertraglichen Terminen erstreckt sich der B…
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Ersatzneubau Brücke Spreehammer II OT Uhsmannsdorf
Die Stadt Rothenburg teilt mit, dass die Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke BW 15 Spreehammer II“ an die Firma STL Bau GmbH & Co KG aus Löbau vergeben wurde.
Entsprechend den vertraglichen Terminen erstreckt sich der Bauzeitraum von Juni bis Dezember 2026. In dieser Zeit ist eine Vollsperrung der Brücke einschließlich des angrenzenden Straßenknotenbereiches notwendig. Es ist somit in dieser Zeit nicht möglich von Uhsmannsdorf direkt nach Trebus zu fahren.
Umleitung nach Spree: K 8412 Uhsmannsdorf Nieskyer Straße - Pappelallee – Dunkelhäuser – K 8413 Spree.
Umleitung nach Trebus: obige Umleitung in Weiterführung über Hähnichen K 8415 - B 115 – K 8416 nach Trebus.
Die Errichtung einer Ersatzbrücke über den Neugraben für Fußgänger und Radfahrer während der Bauzeit erfolgt nicht.

Ausbau Ortsdurchfahrt Trebus
Im Auftrag des Landkreises Görlitz erfolgt ab dem 02. Juli 2026 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Trebus im 1. Bauabschnitt. Ausgeführt wird der grundhafte Straßenausbau, die Errichtung einer Straßenentwässerung einschließli…
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Ausbau Ortsdurchfahrt Trebus
Im Auftrag des Landkreises Görlitz erfolgt ab dem 02. Juli 2026 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Trebus im 1. Bauabschnitt. Ausgeführt wird der grundhafte Straßenausbau, die Errichtung einer Straßenentwässerung einschließlich Stauraumkanal und Pumpwerk, der Anbau eines Gehweges, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Bau von 2 barrierefreien Bushaltesten. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Neuordnung der Entwässerung. Die Arbeiten werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt, für die jeweils abschnittsweise Vollsperrungen der Kreisstraße K 8416 und der Hähnichener Straße/Alte Nieskyer Straße für den Fahrzeugverkehr erforderlich werden. Eine weiträumige Umleitung wird eingerichtet und beschildert. Die Zufahrt der Anlieger zu ihren Grundstücken wird während der Bauzeit ermöglicht. Die Fertigstellung des Gesamtvorhabens, für das die Fa. Nadebor aus Krauschwitz den Zuschlag erhielt, ist für Ende Juli 2027 geplant.

Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Hähnichen und Neusorge wegen Bauarbeiten
Ab dem 20. Mai 2026 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße K 8415 zwischen Hähnichen und Neusorge. Auf dem etwa 4,8 km langen Streckenabschnitt wird der gebundene Fahrbahnoberbau im Hocheinbau erneuert und die…
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Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Hähnichen und Neusorge wegen Bauarbeiten
Ab dem 20. Mai 2026 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße K 8415 zwischen Hähnichen und Neusorge. Auf dem etwa 4,8 km langen Streckenabschnitt wird der gebundene Fahrbahnoberbau im Hocheinbau erneuert und die Fahrbahn durchgehend auf 6,00 m verbreitert. Diese Leistungen werden erforderlich, da der bauliche Zustand der Kreisstraße den bestehenden Anforderungen an Verkehrsbelastung und Verkehrsbelegung nicht mehr standhält.
Der bestehende Gehweg zwischen dem Friedhof und der Kreuzung mit der K 8411 in Neusorge wird im Rahmen der Baumaßnahme ebenfalls in Asphaltbauweise erneuert.
Den Zuschlag für die Bauleistungen, mit einem Kostenumfang von etwa 2,6 Mio. €, erhielt die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH aus Niesky, OT See.
Da die Bauarbeiten unter Vollsperrung ausgeführt werden müssen, wird für beide Fahrtrichtungen eine Umleitungsstrecke für Fahrzeuge bis 12,5 t Gesamtmasse über Bremenhain (K 8411) -Dunkelhäuser (K 8412) und Spree (K 8413) eingerichtet und beschildert. Der Schwerverkehr wird weiträumig über Lodenau (S 127) Rothenburg – Niesky (S 121) und die B 115 umgeleitet.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme wird voraussichtlich im November dieses Jahres sein.

Insidertreff Löbau
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Insidertreff Löbau

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Carola Lehmann
Sachbearbeiterin der Gemeinde Hähnichen
Prof. Dr. M. Zscheile
Bürgermeister der Gemeinde Hähnichen