Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Für Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Hähnichen ist in den meisten Fällen die Stadtkasse der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. zuständig. Hier wird geprüft, ob alle gemeindlichen Abgaben (z. B. Grundsteuer, Gebühren) vollständig beglichen wurden.


Wann wird sie benötigt?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist meist erforderlich:

• beim Verkauf eines Grundstücks

• für die Umschreibung im Grundbuch

• bei bestimmten Bauanträgen

• zur Vorlage bei anderen Behörden oder Gerichten

Ob im Einzelfall eine solche Bescheinigung benötigt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahren oder der Anforderung der zuständigen Stelle.


Wie kann ich sie beantragen?

Die Ausstellung erfolgt auf Antrag. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Stadtkasse Rothenburg in Verbindung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft über erforderliche Angaben (z. B. Grundstücksdaten) und etwaige Gebühren.

Die Gemeinde Hähnichen nimmt keine Anträge entgegen, unterstützt aber gern mit Hinweisen zur richtigen Anlaufstelle.