Gemeinde Hähnichen
Am Schöps 1
02923 Hähnichen
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Geräte oder Empfangsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Grundregel lautet: eine Wohnung – ein Beitrag.
Wer muss zahlen?
Der Beitrag deckt sämtliche Empfangsgeräte in der Wohnung ab, darunter:
- Radios und Fernseher
- Smartphones und Tablets
- Computer und Laptops
- Privat genutzte Autos aller Bewohnerinnen und Bewohner
Wenn eine Person in der Wohnung den Beitrag zahlt, sind alle weiteren Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnung damit ebenfalls abgedeckt.
Für wen gilt diese Regelung?
Die Beitragspflicht gilt einheitlich für:
- Familien
- Wohngemeinschaften
- Unverheiratete Paare
Alle gemeinsam in einer Wohnung lebenden Personen werden über einen einzigen Beitrag erfasst.
Was gilt für Studierende im Wohnheim?
Ob ein Beitrag fällig wird, hängt von der Gestaltung des Wohnheims ab:
- Beitragspflicht besteht, wenn das Zimmer einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen hat.
- Keine Beitragspflicht besteht, wenn das Zimmer nur über eine andere Wohnung zugänglich ist.
Studierende sollten sich bei Unklarheiten direkt informieren und beraten lassen.
Was ist bei Zweitwohnungen zu beachten?
Für jede weitere Wohnung (z. B. Zweit- oder Ferienwohnung) muss ein separater Beitrag gezahlt werden.
Gibt es Ermäßigungen?
Menschen mit bestimmten Behinderungen sowie Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Sozialleistungen können Befreiungen oder Ermäßigungen beantragen.
Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind auf den Seiten des Beitragsservice beschrieben.