Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Michael Schleuder
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Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Andrea Gütlein
Amtsleiterin
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Was bedeutet Plakatierung?
Plakatierung bezeichnet das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum – zum Beispiel für Wahlen, kulturelle Veranstaltungen oder kommerzielle Werbung. Damit das Ortsbild geordnet bleibt und faire Regeln gelten, ist das Anbringen von Plakaten in der Gemeinde genehmigungspflichtig.
Warum braucht man eine Genehmigung?
Eine einheitliche Regelung schützt das Ortsbild und die Verkehrssicherheit. Sie sorgt dafür, dass:
- Plakate nur an geeigneten Stellen angebracht werden
- keine Verkehrszeichen oder Sichtachsen verdeckt werden
- faire Bedingungen für alle Parteien, Firmen und Veranstalter gelten
Zuständigkeiten in der Gemeinde Hähnichen
Die Zuständigkeit für Plakatierungen hängt vom Zweck ab:
1. Wahlwerbung
- Für alle Wahlplakate politischer Parteien und Wählervereinigungen
- Ansprechpartner: Hauptamtsleitung der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
- Klärung von Fristen, zulässigen Standorten und Höchstzahlen
2. Firmenwerbung und Veranstaltungen
- Für kulturelle Veranstaltungen, Vereinsfeste und gewerbliche Werbung
- Ansprechpartner: Tourismus und Kultur, Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
- Beratung zu Gestaltung, Standorten und Genehmigungsverfahren
Wie läuft die Beantragung ab?
- Antragstellung persönlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
- Angabe der Plakatmotive, Standorte und Dauer der Hängung
- Prüfung und Erteilung der Genehmigung mit Auflagen
Die Gemeindeverwaltung Hähnichen bietet mittwochnachmittags erste Auskünfte und Unterstützung beim Antrag.
Was ist zu beachten?
- Plakate dürfen nur an genehmigten Stellen angebracht werden
- Fristen für Anbringung und Entfernung müssen eingehalten werden
- Verunreinigungen oder Schäden sind zu vermeiden
- Die Genehmigung kann Auflagen zu Größe, Anzahl und Gestaltung enthalten