Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Carola Lehmann
Gemeindlicher Vollzugsdienst (Politesse) | Assistenzdienst | Sachbearbeitung Hähnichen | Verkehrsrechtliche Anordnungen
Am Schöps 1
02923 Hähnichen
Was ist ein Parkausweis?
Ein Parkausweis berechtigt Inhaberinnen und Inhaber dazu, bestimmte Sonderparkflächen oder Ausnahmeregelungen zu nutzen. Besonders wichtig sind Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die auf spezielle Parkplätze angewiesen sind.
Wozu dient der Parkausweis?
Der Parkausweis soll Mobilität und Teilhabe erleichtern. Er ermöglicht z. B.:
- das Parken auf Behindertenparkplätzen
- längeres Parken in bestimmten Bereichen
- Ausnahmen von Parkzeitbegrenzungen oder Gebührenpflicht
Wer kann einen Parkausweis beantragen?
Hauptsächlich Menschen mit Behinderung, die bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllen. Je nach Art des Ausweises (blauer, orangefarbener, EU-einheitlicher Parkausweis) gelten unterschiedliche Regelungen.
Zuständigkeit in der Gemeinde Hähnichen
Die Bearbeitung und Ausstellung der Parkausweise erfolgt über das Landratsamt Görlitz.
Die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. und die Gemeindeverwaltung Hähnichen bieten:
- erste Auskünfte zu Antragsvoraussetzungen
- Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen
- Weiterleitung an das Landratsamt Görlitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die konkreten Unterlagen hängen vom gewünschten Parkausweis ab. Meist werden benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- ärztliche Nachweise
- aktuelles Passbild
- ausgefülltes Antragsformular
Eine individuelle Beratung wird empfohlen.