Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Kathrin Mühle
Steuern und Abgaben Hähnichen | Sportstätten | Liegenschaften
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur.
Alle Betriebe, die gewerblich tätig sind und Gewinne erwirtschaften, sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Zur Zahlung verpflichtet sind:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
Freiberufler und Land- und Forstwirte sind von der Gewerbesteuer befreit.
Es gibt Freibeträge (z. B. 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften), die dafür sorgen, dass kleinere Betriebe häufig keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag (im Wesentlichen dem Gewinn). Das Finanzamt ermittelt diesen Betrag und stellt einen Steuermessbescheid aus.
Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an (in Rothenburg/O.L. und damit für Hähnichen gültig) und berechnet die endgültige Steuer.
Beispielhafte Schritte:
- Ermittlung des Gewinns durch das Finanzamt
- Festsetzung des Steuermessbetrags
- Anwendung des Hebesatzes durch die Gemeinde
- Erhebung der Gewerbesteuer durch die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Wer ist Ansprechpartner?
Für alle Fragen rund um die Gewerbesteuer ist die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. zuständig.
Die Verwaltung kümmert sich um:
- Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer
- Erstellung und Versand der Steuerbescheide
- Beratung zu Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten
Auch die Gemeindeverwaltung Hähnichen steht während ihrer Öffnungszeiten mittwochs nachmittags für allgemeine Fragen und erste Auskünfte zur Verfügung.