Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und enthält die im Bundeszentralregister eingetragenen strafrechtlichen Verurteilungen – soweit sie für das Führungszeugnis mitgeteilt werden dürfen.

Das Führungszeugnis dient dazu, die persönliche Zuverlässigkeit und Rechtstreue nachzuweisen. Es wird häufig bei Bewerbungen verlangt, insbesondere wenn die Tätigkeit mit besonderer Verantwortung verbunden ist. Typische Beispiele sind Berufe in der Kinder- und Jugendbetreuung, in Pflegeeinrichtungen, im öffentlichen Dienst oder im Sicherheitsbereich.


Wofür brauche ich ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis wird in vielen Lebensbereichen benötigt, etwa:

  • für Bewerbungen bei Arbeitgebern, die eine einwandfreie Vita verlangen
  • für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Erzieher, Lehrer, Trainer)
  • für behördliche Genehmigungen oder Konzessionen (z. B. Gaststättengewerbe)
  • für Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren
  • für Ehrenämter, bei denen besonderer Vertrauensschutz gilt

Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt, wenn gesetzlich festgelegt ist, dass auch bestimmte weniger schwere Verurteilungen enthalten sein müssen – zum Beispiel beim Arbeiten mit Minderjährigen.


Warum muss ich es beantragen?

Das Führungszeugnis ist immer personenbezogen und kann nur auf Antrag ausgestellt werden. Niemand darf es einfach so über eine andere Person einholen. Mit dem Antrag wird sichergestellt, dass die betroffene Person selbst informiert ist und der Erteilung zustimmt.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Pass- und Meldewesen der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. notwendig. Alternativ kann man das Führungszeugnis auch online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragen, sofern man über einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verfügt.