Was ist eine Ummeldung?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Die Ummeldung betrifft sowohl den Haupt- als auch eventuelle Nebenwohnsitze.

Die Gemeinde Hähnichen nimmt keine Ummeldungen entgegen. Für Bürgerinnen und Bürger aus Hähnichen ist die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. zuständig.


Was wird für die Ummeldung benötigt?

Für die Bearbeitung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

• Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

• Eine Wohnungsgeberbestätigung (formlos oder mit dem offiziellen Formular)

Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Vermieter bzw. der vermietenden Person ausgefüllt und unterschrieben sein. Das Formular erhalten Sie auch vor Ort oder auf der Website der Stadtverwaltung Rothenburg.


Was passiert nach der Ummeldung?

Ihre neue Adresse wird im Melderegister eingetragen. Wenn Sie es wünschen und die Kapazitäten es zulassen, kann auch der Personalausweis direkt vor Ort aktualisiert werden.