Was bedeutet „Vollstreckung“ in der Gemeindeverwaltung?

„Vollstreckung“ bedeutet in der Verwaltungssprache die zwangsweise Einziehung öffentlicher Forderungen. Wenn Gebühren, Steuern oder andere Abgaben gegenüber der Gemeinde nicht freiwillig gezahlt werden, kann die Verwaltung diese Beträge im Wege der Vollstreckung einziehen.

Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz und andere einschlägige Vorschriften. Die Gemeinde ist dabei verpflichtet und befugt, offene Forderungen beizutreiben, um die Finanzierung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen und die Gleichbehandlung aller Zahlungspflichtigen zu gewährleisten.


Wann kommt es zur Vollstreckung?

Die Vollstreckung wird nur eingeleitet, wenn eine Forderung fällig ist und nicht bezahlt wurde, obwohl eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung versandt wurde. Typische Beispiele sind:

  • unbezahlte Grundsteuer oder Hundesteuer
  • offene Verwaltungsgebühren
  • nicht gezahlte Bußgelder

Zunächst wird in der Regel eine Mahnung mit Fristsetzung verschickt. Erst wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, kann die Vollstreckung eingeleitet werden.


Was passiert bei einer Vollstreckung?

Die Vollstreckung kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nachdem, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und was verhältnismäßig ist. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kontopfändungen
  • Lohnpfändungen
  • Sachpfändungen durch Vollziehungsbeamte

Ziel ist es immer, die offene Forderung zu begleichen – nicht, jemanden zu bestrafen. Die Gemeinde bemüht sich dabei grundsätzlich um eine möglichst einvernehmliche Lösung. Wer Zahlungsprobleme hat, sollte daher frühzeitig Kontakt aufnehmen.


Warum ist es wichtig, mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen?

Niemand wird gern mit einer Vollstreckung konfrontiert. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung melden, wenn sie eine Mahnung erhalten oder Zahlungen gerade nicht leisten können. Oft können individuelle Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Vollstreckung stehen dabei beratend zur Seite und helfen, Lösungen zu finden. Ziel ist immer, eine einvernehmliche Klärung zu erreichen und unnötige Kosten und Belastungen zu vermeiden.