Verkehrsregelungen in der Gemeinde Hähnichen betreffen vor allem temporäre Anordnungen im öffentlichen Straßenraum – etwa bei Veranstaltungen, Bauarbeiten oder Umzügen. Solche Maßnahmen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben und müssen rechtzeitig beantragt werden.


Was bedeutet „verkehrsrechtliche Anordnung“?

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist eine behördliche Entscheidung, die den Verkehr in einer bestimmten Weise regelt – etwa durch Umleitungen, Straßensperrungen oder Parkverbote. Sie wird benötigt, sobald Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum geplant sind.


Wann wird sie benötigt?

Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist unter anderem erforderlich bei:

• Veranstaltungen mit Auswirkungen auf Straßen oder Wege

• Baustellen oder Instandsetzungsmaßnahmen

• Umzügen mit Parkraumnutzung oder zeitweiligen Halteverboten

• Film- oder Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Für sämtliche Fälle ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der rechtzeitig vor dem Ereignis eingereicht werden sollte.


Wer ist zuständig?

Die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Rothenburg/O.L. Die Gemeinde Hähnichen leitet Anfragen entsprechend weiter und steht beratend zur Seite.


Antragstellung

Anträge können formlos gestellt werden, sollten aber folgende Informationen enthalten:

• Anlass und Art der Maßnahme

• Genaue Ortsangabe und Zeitraum

• Betroffene Verkehrsflächen

• Skizze oder Lageplan

Die Genehmigung erfolgt nach Prüfung durch die zuständigen Stellen.