Im Rahmen der fortwährenden Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Umsetzung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfolgten am 24.07.2025 und am 05.08.2025 wichtige Abstimmungen zur Erhaltung des Dunklen Wiesenknopfameisenbläulings. Ort der Gespräche war ein Lebensraum des Wiesenknopfameisenbläulings in Görlitz Weinhübel gelegen zwischen Bundesstraße 99 und Neißeradweg.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Görlitz, den Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz und der unteren Naturschutzbehörde wurde man sich schnell einig. Während der Flugzeit des seltenen und gefährdeten Wiesenknopfameisenbläulings zwischen Juni und Mitte September wird der Große Wiesenknopf (Wirtspflanze des Falters) im straßenbegleitenden Grün belassen.
Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung, um den Lebensraum dieser gefährdeten Art zu sichern und die Biodiversität in unserer Region zu fördern.
Hintergrundinformationen zur Art
Der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling (Maculinea nausithous) ist eine Schmetterlingsart, die insbesondere in feuchten Wiesen und Mooren vorkommt. Diese Art ist nicht nur einzigartig in ihrer Erscheinung, sondern spielt auch eine wesentliche Rolle im Ökosystem, insbesondere durch ihr abhängiges Zusammenleben (Symbiose) mit bestimmten Ameisenarten und der Wirtspflanze – dem Großen Wiesenknopf.
Leider ist der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling in vielen Regionen, einschließlich Sachsen, bedroht. Zunehmende Flächenversiegelung, die Intensivierung der Landwirtschaft und der Verlust von geeigneten Lebensräumen führen zu einem dramatischen Rückgang der Bestände. Daher ist es unerlässlich, gezielte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Erhalt dieser Art langfristig sicherzustellen.
Initiativen und Maßnahmen
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz hat als verantwortliche Instanz bereits mehrere Initiativen gestartet, um Lebensräume des Dunklen Wiesenknopfameisenbläulings zu schützen. Zu diesen Maßnahmen zählen auch die Entwicklung von Pflegekonzepten sowie die Zusammenarbeit mit Landwirten und Grundstückseigentümern im Landkreis Görlitz. Die Straßenmeistereien des Landkreises Görlitz sowie der Bauhof der Stadt Görlitz werden nun ebenfalls in den Prozess eingebunden. Es werden ab dem Jahr 2025 gezielt Bestände des großen Wiesenknopfs entlang von Straßen und Wegen zwischen Juni und Mitte September eines jeden Jahres belassen. In der Zeit erhält der Wiesenknopfameisenbläuling die Möglichkeit zur Eiablage und Larvenentwicklung.
Fazit
Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen des Artenschutzes am Beispiel des Wiesenknopfameisenbläulings erfolgreich meistern und die einzigartige Biodiversität unserer Region bewahren, indem Behörden, Institutionen sowie Flächeneigentümer und Landnutzer miteinander kooperieren. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz ist dabei Ansprechpartner (naturschutzbehoerde@kreis-gr.de). Weitere Informationen zum Wiesenknopfameisenbläuling hier: https://www.natur.sachsen.de/schmetterlinge-21586.html

