Die Gemeinde handelt im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften. Eine rechtliche Beratung kann und darf die Verwaltung jedoch nicht anbieten – dafür sind ausschließlich Justizbehörden und zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig.

Für allgemeine Informationen oder den Kontakt zu Behörden, Institutionen und weiteren Anlaufstellen steht die Gemeindeverwaltung aber jederzeit gern beratend zur Verfügung.