Was bedeutet Obdachlosigkeit?

Obdachlosigkeit liegt vor, wenn eine Person keinen eigenen Wohnraum hat und dauerhaft oder vorübergehend ohne Unterkunft ist. Betroffene Menschen sind auf Unterstützung angewiesen, um eine sichere und menschenwürdige Unterbringung zu erhalten.


Zuständigkeit der Gemeinde

Die Gemeinde hat die gesetzliche Pflicht zur Gefahrenabwehr, wenn Menschen ohne Unterkunft sind. Das bedeutet:

  • Bereitstellung einer Notunterkunft oder Unterbringungslösung
  • schnelle Hilfe in akuten Notlagen
  • Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und Beratungsstellen

Wer ist zuständig?

Die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. ist Anlaufstelle für die Gemeinde Hähnichen. Sie prüft in akuten Fällen die Unterbringung in einer Notunterkunft und unterstützt bei der Klärung weiterer Hilfsangebote.

Die Gemeindeverwaltung Hähnichen steht mittwochnachmittags ebenfalls für erste Auskünfte und Vermittlungen zur Verfügung.


Welche Unterstützung gibt es noch?

Zusätzlich arbeitet die Verwaltung eng mit sozialen Diensten, Wohlfahrtsverbänden und dem Landkreis Görlitz zusammen. Diese bieten:

  • Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Hilfen bei Anträgen und Formalitäten
  • Sozialpädagogische Betreuung