„Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?“
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen, einschließlich Grundsteuerbefreiung, zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich!
An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
Anmerkung Stadt Rothenburg/O.L, als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Hähnichen.:
Solange die Zurechnung auf den neuen Eigentümer noch nicht durch das Finanzamt erfolgt ist, bleibt der alte Eigentümer bei der Gemeinde Hähnichen steuerpflichtig. Sollten diesbezüglich Regelungen im Kaufvertrag getroffen worden sein, ist entsprechend zu verfahren (z.B. Erstattung vom neuen Eigentümer).
Sobald die Zurechnungsfortschreibung der Stadt Rothenburg/O.L, als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Hähnichen vorliegt, ergeht ein Änderungsbescheid und die ab diesem Zeitpunkt zu viel gezahlte Grundsteuer wird unaufgefordert erstattet.