Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Petra Ay
Pass- und Meldewesen
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Was bedeutet „Befreiung von der Ausweispflicht“?
In Deutschland gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht: Alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden. Das bedeutet: Betroffene müssen dann keinen neuen Ausweis mehr beantragen oder besitzen.
Für wen ist eine Befreiung möglich?
Die Befreiung richtet sich vor allem an Menschen, für die die Ausstellung und Nutzung eines Ausweises unzumutbar oder nicht notwendig ist. Häufige Gründe sind:
- Schwere gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit, die es unmöglich machen, den Ausweis zu nutzen oder persönlich abzuholen.
- Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die betroffene Person die Einrichtung dauerhaft nicht mehr verlässt.
Die Entscheidung wird immer im Einzelfall getroffen und ist streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern.
Wie kann ich die Befreiung beantragen?
Die Befreiung von der Ausweispflicht muss schriftlich beantragt werden. Zuständig ist die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., die auch die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Hähnichen übernimmt.
Für den Antrag werden in der Regel benötigt:
- ein formloses Schreiben oder das Antragsformular
- Nachweise über die gesundheitlichen Gründe (z. B. ärztliches Attest, Pflegegradbescheid)
- Personalausweis oder Reisepass (sofern noch vorhanden)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beraten gern dazu, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.
Wie wird über den Antrag entschieden?
Die Befreiung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ausnahme, die genau geprüft wird. Die Stadtverwaltung entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben, ob eine Befreiung im Einzelfall gerechtfertigt ist.
Die Befreiung wird schriftlich bestätigt und in der Regel zeitlich befristet.
Warum gibt es diese Möglichkeit?
Die gesetzliche Ausweispflicht soll sicherstellen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eindeutig ausweisen können. Sie ist wichtig für Rechtssicherheit und Schutz vor Missbrauch.
Die Möglichkeit zur Befreiung ist aber eine soziale Ausnahme, um Menschen mit erheblichen Einschränkungen nicht unnötig zu belasten. Sie soll sicherstellen, dass niemand gezwungen wird, einen Ausweis zu besitzen, den er gar nicht mehr nutzen kann.