Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Susanne Mickan
Öffentliche Ordnung und Sicherheit / Gewerbe
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Warum muss ich meinen Hund anmelden?
Die Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Beitrag zur Finanzierung gemeindlicher Aufgaben leisten, die mit der Hundehaltung zusammenhängen – wie zum Beispiel die Reinigung öffentlicher Wege oder die Entsorgung von Hundekot.
Darüber hinaus dient die Anmeldung auch der Übersicht und Ordnung: Die Gemeinde kann so die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet erfassen und auf etwaige Gefahren oder besondere Regelungen (z. B. für Listenhunde) reagieren.
Wer muss seinen Hund anmelden?
Jede Person, die einen Hund im Gemeindegebiet Hähnichen hält, ist verpflichtet, diesen bei der Verwaltung anzumelden. Die Pflicht beginnt in der Regel ab dem dritten Lebensmonat oder sobald der Hund in den Haushalt aufgenommen wird.
Die Anmeldung muss innerhalb weniger Wochen nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Auch zugezogene Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund nach einem Umzug in die Gemeinde anmelden.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L., das auch für die Gemeinde Hähnichen zuständig ist.
Dort werden die Daten des Hundes aufgenommen (z. B. Rasse, Alter, besondere Merkmale) und die Hundesteuerpflicht festgestellt. Nach der Anmeldung wird eine Hundemarke ausgehändigt. Diese Marke ist der Nachweis dafür, dass der Hund ordnungsgemäß gemeldet und die Steuer entrichtet wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung sollten folgende Angaben bzw. Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Hund (Name, Rasse, Geburtsdatum)
- ggf. Nachweise für Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen (z. B. Nachweis über Blindenführhund)
Die Mitarbeitenden im Bürgerbüro beraten dazu gern individuell.
Warum ist die Anmeldung wichtig für die Gemeinde?
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer und wird für den „Luxus“ der Hundehaltung erhoben. Sie dient dazu, die Kosten zu decken, die der Gemeinde durch Hunde entstehen können, und trägt damit zu einem gepflegten und sauberen Ortsbild bei.
Darüber hinaus hilft die Registrierung dabei, Hunde und Halter eindeutig zuzuordnen und sorgt für Fairness gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern.
Die Gemeinde Hähnichen und die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L. möchten so ein gutes Miteinander von Hundebesitzerinnen, Hundebesitzern und allen anderen Einwohnerinnen und Einwohnern fördern.