Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen das amtliche Höhenfestpunktfeld. Bei den Höhenfestpunkten (HP) handelt es sich um amtliche Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Höhen, die in der Regel als Bolzen in Wänden von Bauwerken vermarkt worden sind. Teilweise sind es auch Granitpfeiler mit Bolzen und in wenigen Fällen auch unterirdische Festpunkte.
Um die Qualität des Höhenfestpunktfeldes dauerhaft zu sichern, führt das GeoSN ab März 2026 bis voraussichtlich Ende 2026 in der Gemeinde Hähnichen amtliche Vermessungsarbeiten durch. Dabei sollen HP überprüft, bestehende Mängel an Punkten abgestellt und der Zustand vor Ort dokumentiert werden. In Einzelfällen werden auch neue HP geschaffen und durch Messungen bestimmt.
Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die sich durch ihren Dienstausweis ausweisen können.
Rechtsgrundlage für die Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist.
Gemäß § 5 SächsVermKatG sind die Mitarbeiter des GeoSN befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden verpflichtet, Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 16. Februar 2026
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)