Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Petra Ay
Pass- und Meldewesen
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird durch die Stadtverwaltung Rothenburg amtlich bestätigt, dass eine Unterschrift tatsächlich von der betreffenden Person geleistet wurde. Dabei wird nicht der Inhalt des Dokuments geprüft oder bestätigt – lediglich die Echtheit der Unterschrift.
Wann ist eine Beglaubigung notwendig?
Eine Unterschriftsbeglaubigung wird oft bei bestimmten Verträgen oder behördlichen Vorgängen verlangt. Typische Beispiele sind:
• Vollmachten
• Zustimmungen bei Grundstücksgeschäften
• Anträge auf Vereinsregistereintragungen
• Verpflichtungserklärungen für Besuchsreisen
Die Beglaubigung dient dabei als rechtssichere Bestätigung gegenüber Behörden, Gerichten oder Institutionen.
Was muss mitgebracht werden?
Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte folgendes mit:
• ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
• das vollständig ausgefüllte, noch nicht unterschriebene Dokument
• bei Bedarf: Nachweise oder Begründungen, warum die Beglaubigung erforderlich ist
Die Unterschrift muss in Anwesenheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung geleistet werden.
Wo kann die Beglaubigung vorgenommen werden?
Unterschriftsbeglaubigungen werden im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Rothenburg während der regulären Öffnungszeiten angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in der Regel nicht notwendig.
Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Hähnichen können diesen Service ebenfalls dort in Anspruch nehmen.