Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Susanne Mickan
Öffentliche Ordnung und Sicherheit / Gewerbe
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Was bedeutet die Anmeldung eines Gastgewerbes?
Wer ein Gastgewerbe eröffnen möchte, muss dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass der Betrieb alle relevanten Vorschriften einhält.
Die Anmeldung sorgt dafür, dass der Gastgewerbebetrieb transparent und ordnungsgemäß arbeitet – im Interesse von Verbraucherschutz, Hygiene und öffentlicher Sicherheit.
Wer muss sein Gastgewerbe anmelden?
Die Anzeigepflicht gilt für alle, die gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten oder Gäste zur Beherbergung aufnehmen möchten.
Typische Beispiele sind:
- Restaurants, Cafés und Bars
- Imbissbetriebe mit Sitzplätzen
- Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (sofern gewerblich)
Was wird bei der Anmeldung geprüft?
Bei der Anmeldung wird die persönliche Zuverlässigkeit der Betreiberin oder des Betreibers geprüft. Dazu gehört zum Beispiel:
- Vorlage eines gültigen Ausweises
- keine relevanten Vorstrafen
- Nachweis der Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften (IHK-Unterrichtung bei Alkoholausschank)
Zusätzlich wird geprüft, ob die Räumlichkeiten für den Gastgewerbebetrieb geeignet sind – vor allem in Bezug auf Hygiene- und Sicherheitsanforderungen.
Wo wird das Gastgewerbe angemeldet?
Für die Gemeinde Hähnichen erfolgt die Anmeldung über die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L..
Die Stadtverwaltung ist die zentrale Anlaufstelle für:
- Entgegennahme der Anmeldung
- Beratung zu den notwendigen Unterlagen
- Weiterleitung an zuständige Stellen
- Bearbeitung der Anmeldung und Ausstellung der Bestätigung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gerne individuell und helfen dabei, die Anmeldung korrekt und vollständig einzureichen.
Was wird benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Angebot variieren. In der Regel werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Anmeldeformular
- ggf. Nachweis der IHK-Unterrichtung (bei Alkoholausschank)
- weitere Unterlagen bei besonderen Genehmigungen oder Anforderungen