Warum muss ich meinen Hund abmelden?

Die Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde ist verpflichtend, sobald die Hundehaltung endet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Hundesteuer korrekt berechnet und beendet wird.

Die Abmeldung ist also wichtig, um unnötige Zahlungen zu vermeiden und die Melderegister der Gemeinde aktuell zu halten. Sie ist ein fester Bestandteil einer fairen und transparenten Verwaltung.


Wann muss ich meinen Hund abmelden?

Eine Abmeldung wird erforderlich, wenn:

  • der Hund verstorben ist
  • der Hund dauerhaft an eine andere Person abgegeben wurde
  • man dauerhaft aus der Gemeinde Hähnichen wegzieht
  • die Haltung aus anderen Gründen endet

Die Abmeldung sollte zeitnah erfolgen – am besten innerhalb weniger Wochen, nachdem der Grund für die Abmeldung eingetreten ist.


Wie funktioniert die Abmeldung?

Die Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L., das auch für die Gemeinde Hähnichen zuständig ist.

Dort werden die relevanten Daten erfasst und die Hundesteuerpflicht offiziell beendet. Nach erfolgreicher Abmeldung erlischt die Zahlungspflicht ab dem Folgemonat oder zu dem festgelegten Zeitpunkt, der nachgewiesen wird.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Abmeldung sollten folgende Angaben bzw. Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Hund (Name, Rasse, bisherige Steuer- oder Registrierungsnummer)
  • ggf. Nachweise (z. B. Tierarztbescheinigung über den Tod des Hundes, Übergabevertrag bei Abgabe an eine andere Person)
  • die Hundemarke zur Rückgabe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro beraten gerne dazu, welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind.


Warum ist die Abmeldung wichtig für die Gemeinde?

Die Abmeldung sorgt dafür, dass die Hundesteuer korrekt und gerecht erhoben wird. Sie entlastet Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer von unnötigen Zahlungen und ermöglicht der Gemeinde eine transparente und faire Verwaltung.

Außerdem hilft eine aktuelle Meldeliste dabei, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet realistisch einzuschätzen und kommunale Angebote und Regelungen entsprechend anzupassen.

Die Gemeinde Hähnichen und die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L. stehen dabei für eine bürgernahe und unkomplizierte Abwicklung zur Verfügung.